Hotelordnung

Liebe Gäste,

Die Hotelleitung wird Ihre Mitarbeit bei der Einhaltung dieser Vorschriften, die einen ruhigen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste gewährleisten sollen, sehr zu schätzen wissen.

§1

  1. Ein Hotelzimmer wird tageweise vermietet.
  2. Der Tag im David Boutique Hotel gilt von 15.00 bis 11.00 Uhr des Folgetages.
  3. Im David Boutique Hotel ist zur Abwicklung der Bestellung eine Registrierung erforderlich.
  4. Bei der Anmeldung eines Gastes im David Boutique Hotel muss der Gast und jede Begleitperson eine Zimmermietkarte ausfüllen, die Bestandteil des Hotelreglements ist.
  5. Die Empfangsdame ist berechtigt, die im Zimmermietausweis angegebenen Daten des Gastes und die Daten jeder Begleitperson mit den in den Lichtbildausweisen angegebenen Daten zu verifizieren.
  6. Die Weigerung des Gastes oder seiner Begleitperson, der Verpflichtung nach Ziffer 4 nachzukommen, hat die Verweigerung der Anmietung eines Hotelzimmers zur Folge.

 

§2

  1. Hat der Gast bei der Anmietung eines Zimmers die Aufenthaltsdauer nicht angegeben, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag angemietet wurde.
  2. Der Wunsch, den Aufenthalt über den in der Buchung angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, ist vom Hotelgast bis 11.00 Uhr des Tages, an dem die Zimmermietzeit endet, an der Rezeption zu melden.
  3. Das Hotel wird dem Wunsch des Gastes nach Verlängerung des Aufenthaltes nach Möglichkeit Rechnung tragen.
  4. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorangegangenen Aufenthaltes grob gegen die Hotelordnung verstoßen, das Eigentum des Hotels oder der Gäste geschädigt, Gäste, Hotelangestellte oder andere im Hotel wohnende Personen geschädigt oder sonst die Ruhe gestört hat Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Hotels.

 

§3

  1. Ein Hotelgast darf sein Zimmer während seines Aufenthaltes nicht an andere Personen weitergeben.
  2. Nicht im Hotel angemeldete Personen dürfen sich von 7.00 bis 22.00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.
  3. Im David Hotel ist das Rauchen verboten. Ein Verstoß gegen das oben genannte Verbot wird mit einer Geldstrafe von 600 PLN geahndet.
  4. Das Hotel hat eine Sperrstunde von 22.00 bis 7.00 Uhr. Bei Verstoß gegen die Nachtruhe wird eine Geldstrafe in Höhe von 800 PLN verhängt.
  5. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungen und technischen Geräten haftet der Hotelgast finanziell
  6. Hotel verursacht durch sein Verschulden oder das Verschulden von Personen, die ihn besuchen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach seiner Abreise mit Schäden zu belasten. Die Kosten eines möglichen Schadens finden Sie in Anlage 1.
  7. Die Gebühr für einen verlorenen, beschädigten oder zerstörten Zimmerschlüssel beträgt 200 PLN und wird dem Gast im Falle eines Falles zusätzlich in Rechnung gestellt.

§4

  1. Das Hotel ist verpflichtet zur Verfügung zu stellen:
    • Bedingungen für volle und uneingeschränkte Erholung des Gastes,
    • Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen über den Gast,
    • professioneller und zuvorkommender Service im Rahmen aller im Hotel erbrachten Leistungen,
    • Reinigung des Zimmers und Durchführung notwendiger Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes und nur auf Wunsch in seiner Anwesenheit,
      technisch einwandfreier Leistung, bei Mängeln, die nicht behebbar sind, wird das
    • Hotel bemüht sein, ein Zimmer bereitzuhalten oder anderweitige Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist.
 

2. Im Falle von Vorbehalten bezüglich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit das Hotel entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

§5

  1. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet das Hotel beschränkt bis zu der in der geltenden Verordnung des Justizministers festgelegten Höhe, es sei denn, diese Gegenstände werden im Hotelsafe an der Rezeption deponiert .
  2. Der Hotelgast hat den Eintritt des Schadens unverzüglich nach Feststellung an der Hotelrezeption anzuzeigen.

 

§6

  1. Bei jedem Verlassen des Zimmers sollte der Gast überprüfen, ob die Tür geschlossen ist und den Schlüssel an der Rezeption abgeben. Im Übrigen haftet das Hotel nicht nach § 5.
  2. Aus Brandschutzgründen ist es verboten, Heizgeräte, Bügeleisen und ähnliche Geräte in Hotelzimmern zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören.
  3. Aus Brandschutzgründen müssen alle Türen verschlossen sein.

 

§7

Vom abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassene persönliche Gegenstände werden nach Bezahlung der Sendung an die vom Gast angegebene Adresse zurückgesandt. Erhält das Hotel keine solche Weisung, bewahrt das Hotel diese Gegenstände 3 Monate auf. Nach 3 Monaten werden diese Artikel für wohltätige Zwecke gespendet.

§ 8

Hotel David Boutique Hotel LM Tomczuk Spółka Jawna, Ul. Ciemna 13, 51-053 Kraków, NIP: 676-23-00-086 ist der Verwalter personenbezogener Daten von Hotelgästen im Sinne des Gesetzes vom 29. August 1997 zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2016, Posten 922 in der geänderten Fassung .). Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten von Gästen nur zum Zweck der Erbringung von Hoteldienstleistungen für sie. Jeder Hotelgast hat das Recht auf Zugang und Berichtigung seiner Daten. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat jedoch zur Folge, dass kein Zimmer gemietet werden kann.

Das Management des David Boutique Hotels
Krakau, 1. April 2009

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